Wir Betriebsräte, als Repräsentanten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebes, arbeiten auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), dass uns das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten einräumt. Wir haben zudem die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen.
Wir beantworten gerne Eure Fragen und unterstützen Euch bei vielen Fragen und Problemen die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnbis stehen oder sich darauf auswirken.
Dazu gehört auch die Beratung und Begleitung bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Sofern erforderlich und gewünscht, organisieren wir weitere Maßnahmen zu Eurer Unterstützung.