Vertrauensleute sind das wichtigste Bindeglied zwischen den ver.di-Mitgliedern in Betrieben und Verwaltungen und der ver.di. Um von den Interessen und Bedürfnissen ihrer Mitglieder zu erfahren, braucht eine mitgliederstarke Gewerkschaft wie die ver.di die Vertrauensleute. Sie führen den Dialog und halten ihn lebendig.
Die gewählten Vertrauensleute stehen jedem Mitglied als vertrauensvolle Ansprechpartner*innen und mit Sachverstand zur Seite, wenn es zu Problemen am Arbeitsplatz geht oder um einen Rat in Sachen Tarifvertrag.
Sie informieren und beraten die Mitglieder über ihre Rechte aus Betriebsvereinbarungen, zu Fragen der Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Sie diskutieren mit den Mitgliedern Tarifforderungen, erläutern die Politik der ver.di und beteiligen sich an der Auswahl und Aufstellung der Betriebs- und Personalratskandidat*innen der ver.di.
Vertrauensleute wissen, was läuft - im Betrieb und bei ver.di. Sie sichern den Informationsfluss zwischen der Gewerkschaft und ihrer Basis. VL sind in ihren Wirkungsbereichen die arbeitsplatznahe und unmittelbare Interessenvertretung.
Vertrauensleute sind:
Vertrauensleute sind nicht an das Betriebsverfassungsgesetz oder Personalvertretungsrecht gebunden. Das macht sie freier in der Wahrnehmung der Mitgliederinteressen im Betrieb und in ihrer
Handlungsfähigkeit, denn sie sind ausschließlich der ver.di und ihren Mitgliedern verpflichtet. Die Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit gemäß Satzung, die demokratischen Beschlüsse
sowie die eigenständig entwickelten Arbeitsschwerpunkte sind die Orientierung für ihr Handeln. Das Recht zur gewerkschaftlichen Aktivität ist aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit (§ 9 III 66)
begründet.